Statuten der Avantgarde

 

Statuten der Avantgarde des „Bürgerschützenvereins 1679 Ascheberg e.V.“

Präambel
Die Avantgarde des Bürgerschützenvereins 1679 Ascheberg e.V. ist eine Abteilung des genannten
Vereins und dient der Eingliederung der Jugend in das Schützenwesen.
Diese Statuten stellen lediglich eine Unterordnung der Satzung des Bürgerschützenvereins 1679 e.V.
da. Die Satzung des Gesamtvereins ist für alle Mitglieder der Avantgarde weiterhin gültig.
§ 1
Name
Die Abteilung ist unter dem Namen
„Avantgarde des Bürgerschützenvereins 1679 Ascheberg e.V.“ aufgestellt.
§ 2
Zweck
Die Avantgarde unterliegt in übergeordneter Weise den gleichen Zwecken, denen sich der
Gesamtverein verschrieben hat. In spezieller Weise ist die Avantgarde dafür zuständig, Jugendliche
und junge Erwachsene in den Verein zu integrieren und diese mit den Auffassungen des Vereins
vertraut zu machen.
Die Avantgarde nimmt an den Veranstaltungen des Bürgerschützenvereins 1679 Ascheberg e.V. teil.
§ 3
Mitgliedschaft, Beiträge, sonstige Pflichten
1. Mitglied kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag auf
Beitritt ist an den Vorstand zu richten.
Eine Aufnahme in die Avantgarde wird nur vorgenommen, sofern eine Mitgliedschaft im
Bürgerschützenverein 1679 Ascheberg e.V. besteht.
2. Jedes Mitglied hat den von der Generalversammlung beschlossenen Beitrag zu zahlen.
3. Jedes Mitglied hat die von der Generalversammlung beschlossene Schützenausstattung
anzuschaffen, wenn es davon nicht durch den Vorstand befreit ist.
4. Jedes Mitglied sollte bemüht sein, an den Veranstaltungen des Vereins regelmäßig teilzunehmen.
§ 4
Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit dem 26. Geburtstag.
2. Über den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen die Kommandanten der Avantgarde.
§ 5
Unterorganisationen
Zu der Avantgarde gehören die Fahnenschläger, für sie gelten diese Statuten in vollem Umfang.
Fahnenschläger werden von den Kommandanten der Avantgarde aufgestellt, nachdem sich diese
dazu bereiterklärt haben.

§ 6
Mitgliederversammlungen
1. Jährlich findet vor dem Schützenfest eine Generalversammlung statt.
2. Weitere Mitgliederversammlungen kann der Vorstand einberufen.
3. Die Generalversammlung wählt in jedem Jahr mind. einen Kassenprüfer.
4. Die Generalversammlung erteilt auf Antrag der Kassenprüfer dem Vorstand zugleich Entlastung.
5. Soweit anderes nicht ausdrücklich bestimmt ist, entscheidet die Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.
§ 7
Vorstand
1. Die Avantgarde wird durch die zwei Kommandanten der Avantgarde vertreten. Sie sind
gleichberechtigt.
2. Desweitern bilden diese zusammen mit dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Spieß und dem
z.b.V. den Vorstand.
Alle Mitglieder werden für ein Jahr gewählt.
Aufgaben des Vorstandes:
a) Die Kommandanten kümmern sich um die Organisation und alle wichtigen Angelegenheiten, die
die Avantgarde betreffen. Sie stehen in Kontakt mit den Funktionären des Gesamtvereins.
b) Der Kassierer kümmert sich um die Finanzlage der Avantgarde.
c) Der Schriftführer ist für die Dokumentation der Ereignisse der Avantgarde zuständig. Außerdem
obliegt ihm die Verwaltung der Ausrüstung, die den Avantgardisten leihweise zur Verfügung gestellt
wird.
d) Der Spieß ist für die Koordination sowie für den reibungslosen Ablauf während des Marschierens
zuständig.
e) Der z.b.V. ist dem Spieß gleichgestellt und übernimmt die gleichen Aufgaben. Über die genaue
Verteilung ihrer Kompetenzen können Spieß und z.b.V. selbst entscheiden.
§ 8
Das Schützenfest
1. An dem Wochenende des Schützenfestes findet für die Avantgarde ein eigenes Vogelschießen
statt. Die Terminfindung obliegt dem Vorstand des Schützenvereins in Absprache mit den
Kommandanten der Avantgarde.
2. Der Vorstand kümmert sich um einen passenden „Vogel“. Für die Wahl des „Vogels“, bzw. der
Vergabe des Baus gibt es keine Bestimmungen. Auch ist es nicht verpflichtend, dass der „Vogel“
einem echten Vogel ähnelt. Auch kuriose „Vögel“ sind erlaubt. Sie sollen jedoch politisch neutral sein
und auch keine diskriminierende Wirkung haben.
3. Die Durchführung wird durch die Schießmeister des Schützenvereins sichergestellt.
4. Am Vogelschießen dürfen sich nur Mitglieder der Avantgarde beteiligen.
5. Avantgardenkönig ist, wer den Vogel restlos von der Stange schießt. Im Zweifelsfall entscheiden
die Kommandanten der Avantgarde.
6. Der König wählt sich eine Königin. Für diese Wahl bestehen keine Anforderungen. Dieser bekommt
die Königskette überreicht und trägt sie bis zum nächsten Avantgardenschießen. Bis zur Übergabe an
den nächsten König ist der amtierende Inhaber dazu verpflichtet, auf eigene Kosten, seinen Namen in
die Kette einzugravieren. Sonst bestehen für den König keine weiteren Pflichten.

Stand: Januar 2017